Eingrenzung des Wohnorts
Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wird die Eingrenzung des Wohnorts der Bewerberinnen und Bewerber auf der Wahlbekanntmachung angepasst.
Die wahlrechtlich erforderliche Eingrenzung des Wohnorts der Bewerber/innen auf der Wahlbekanntmachung beziehungsweise dem Stimmzettel wird in Uhingen gemäß des Beschlusses des Gemeindewahlausschusses vom 28. März 2024 folgendermaßen umgesetzt:
a) im Falle des Wohnsitzes in einem der Stadtteile wird dessen Name an den amtlichen Namen der Gesamtgemeinde angefügt, also je nachdem:
b) im Falle des Wohnsitzes in der Kernstadt Uhingen wurde beschlossen, den Kernort Uhingen anhand der beiden Hauptverkehrsachsen (Eisenbahnlinie und Bundesstraße 10) in drei etwa gleich große Bereiche einzuteilen:
An den amtlichen Namen der Gesamtgemeinde wird also die Bezeichnung Kernstadt Nord, Kernstadt Mitte oder Kernstadt Süd angefügt, somit je nachdem:
Das ist auf der beigefügten Grafik zu sehen.