Flöter, Dirk
Stellvertretende Leitung Hauptamt, Abteilungsleitung Grundstücksverkehr, Grundbuchwesen, Wahlen
Hauptamt
Hier können Sie sich folgende Unterlagen zum Bebauungsplan "Weilenberger Hof III" ansehen und herunterladen:
Nach der erfolgreichen Vermarktung von 6 Doppelhausbauplätzen und 14 Einzelhausbauplätzen in den Jahren 2020/21 hatte der Uhinger Gemeinderat beschlossen, als nächstes einige Mehrfamilienhausbauplätze sowie eine größere Fläche geeignet zur Bebauung mit Ketten- oder Reihenhäusern auf den Markt zu bringen. Die auf diesen Flächen vorgesehene verdichtete Bebauung durch Bauträger und Investoren entspricht den Vorgaben der Region Stuttgart zur Erreichung der geforderten Siedlungsdichte im Baugebiet.
Das entsprechende Bewerbungsverfahren, an welchem 7 Bieter mit insgesamt 17 städtebaulichen Konzepten teilnahmen und zugehörige Preisgebote abgaben, wurde mit dem Vergabebeschluss des Uhinger Gemeinderats am 22. Juli 2022 zum Abschluss gebracht.
Hierbei wurde entschieden, dass das Grundstück Flurstück 5359/37 (Mehrfamilienhausfläche mit 1.243 Quadratmeter) sowie die Grundstücksfläche bestehend aus den Flurstücken 5359/38, 5359/39, 5359/40 und 5359/41 (Reihenhausareal mit 2.799 Quadratmeter) an die Firmengruppe Metzger & Co. / Neckar Treuhand Baugesellschaft mbH & Co. KG in Esslingen verkauft werden sollen.
Die Mehrfamilienhaus-Grundstücke Flurstück 5359/45 (mit 1.129 Quadratmeter) und Flst. 5359/42 (mit 1.796 Quadrateter) sollen an die Firma Schreiner Bau und Wert GmbH in Remshalden veräußert werden.
Diese Firmen werden in den Grundstückskaufverträgen zur baulichen Umsetzung der von ihnen vorgestellten und vom Gemeinderat präferierten Projektkonzepte auf den zu erwerbenden Grundstücken verpflichtet; die Bauflächen können in dieser Grafik eingesehen werden:
Hinsichtlich einer Vergabe von Baugrund (Einzelhaus-/Doppelhausbauplätze) an Privatinteressenten hat der Uhinger Gemeinderat am 17.05.2024 entschieden, dass im „Weilenberger Hof III“ für das Jahr 2024 sechs Einzelhausbauplätze und vier Doppelhausbauplätze zur Vermarktung freigegeben werden.
Diese Bauplätze sollen nach dem Kriterienvergabeverfahren unter Anwendung der am 23.02.2024 beschlossenen Bauplatzvergaberichtlinie der Stadt Uhingen für die Vergabe städtischer Bauplätze zum vollen Wert vergeben werden.
Die Bewerbungsphase für diese Bauplätze ist mit Ablauf des 14. Oktober 2024 beendet; ob es im Jahr 2025 zu einer erneuten Vergaberunde kommen wird, entscheidet der Uhinger Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Das Bebauungsplanverfahren „Weilenberger Hof III“ wurde auf Grundlage des Ergebnisses eines städtebaulichen Wettbewerbs durchgeführt. Das Gebiet umfasst knapp 8 Hektar Fläche, davon zirka 5 Hektar Bauplatzfläche, die in mehreren Bauabschnitten und unter Einbindung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden. Die Planung sieht für die Randbereiche des Plangebiets eine aufgelockerte Bebauung vor, überwiegend bestehend aus Einzelhäusern oder auch kompakten Doppelhäusern.
Den Kern des Baugebiets bildet eine verdichtete Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form etwa von Kettenhäusern und Gartenhofhäusern; hinzu treten Mehrfamilienhäuser, um die Vorgaben der Region zur Siedlungsdichte erfüllen zu können. Die Ausrichtung der künftigen Gebäude weist nach Süden, Westen oder Südwesten und berücksichtigt die Hanglagigkeit des Geländes. Die verkehrsmäßige Erschließung des zu entwickelnden Gebiets erfolgt über die Fortführung der bereits bestehenden Stauferlandstraße.Für die drei neu entstehenden Ringstraßen im Baugebiet „Weilenberger Hof III“ wurden die Namen „Am Charlottensee“, „Am Seefeld“ und „Am Schlosswald“ festgelegt.
Mit dem Erwerb der entsprechenden Flächen von der Landsiedlung Baden-Württemberg durch die Stadt Uhingen in den 1990er-Jahren und deren Aufnahme in den Flächennutzungsplan war vorgezeichnet, dass das Gebiet „Weilenberger Hof“ als Wohnbaugebiet entwickelt werden soll. Unterstrichen wurde dies mit der Ausweisung des Bereiches als Wohnungsbauschwerpunkt im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart.In den vergangenen Jahren bereits realisiert wurden drei Bauabschnitte im Rahmen der Bebauungspläne „Weilenberger Hof I“ und „Weilenberger Hof II“; damit war die Bebauung des Gebiets westlich des Dobelbachs vollständig abgeschlossen.
Der Uhinger Gemeinderat hatte sodann am 19.12.2016 beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Weilenberger Hof III“ einzuleiten. Mit diesem Beschluss wurde das Startsignal für die Schaffung weiteren Baulandes östlich des Dobelbaches gegeben; gleichzeitig folgt die Stadt damit den Leitlinien, welche im Stadtentwicklungskonzept „Mein Uhingen 2030“ im Bereich Siedlungsentwicklung festgelegt wurden.
Am 9. November 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Uhingen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Weilenberger Hof III“ gefasst. Damit wurde das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und mit der öffentlichen Bekanntmachung ist dieser Bebauungsplan in Kraft getreten.
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