Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Spinnweberei“

Der Gemeinderat der Stadt Uhingen hat am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Spinnweberei“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Uhinger Innenstadt am Übergang zu den Gewerbegebieten entlang der Ulmer Straße und wird im Norden durch die Bahnlinie Stuttgart-Ulm und im Süden durch die Ulmer Straße begrenzt. Die westliche Abgrenzung bildet die Obere Bahnhofstraße. Im Osten wird das Gebiet wiederum durch bestehende Gewerbebetriebe begrenzt.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 29.04.2024 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem hier dargestellten Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke der Planung

Am Rand der Uhinger Innenstadt befindet sich das Gelände der ehemaligen, 1894 gegründeten „Spinnweberei Uhingen“. Nachdem der Betrieb 2017 eingestellt wurde ist es der Stadt gelungen, das gesamte Betriebsgelände zu erwerben. Da eine Umnutzung der vorhandenen Gebäude nicht möglich war, wurden diese im Jahr 2019 abgebrochen. Im Folgenden wurde daraufhin ein städtebaulicher Wettbewerb zur Bestimmung der weiteren Entwicklung des Areals durchgeführt

Mit dem Ergebnis dieses Wettbewerbs sowie dessen Weiterentwicklung besteht die Grundlage hinsichtlich der Erschließung des Geländes, der Kubaturen der geplanten Gebäude und der Gestaltung der sich ergebenden Freiräume. Ebenso besteht ein Konzept hinsichtlich der im Quartier vorgesehenen Nutzungen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der Begründung zum Bebauungsplan, dem städtebaulichen Entwurf, der artenschutzrechtlichen Untersuchung, dem geotechnischen Bericht sowie der schalltechnischen Untersuchung werden vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können hier sowie auf der Internetseite des Planungsbüros mquadrat eingesehen werden.

Stellungnahmen abgeben

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse info@uhingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07161 / 9380-124 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Uhingen, Kirchstraße 2, 73066 Uhingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Uhingen, den 22.06.2024                                                            

Wittlinger

Bürgermeister