Bebauungsplan „Bruckstraße“
Bebauungsplanverfahren
Unterlagen zum Bebauungsplan „Bruckstraße“
Der Gemeinderat der Stadt Uhingen hat am 29.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Bruckstraße“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan in öffentlicher Sitzung gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Das Gebiet befindet sich im Westen des Ortsteils Holzhausen und umfasst die Flurstücke 390/2, 412 sowie 391 (teilweise). Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 29.04.2024 maßgebend.
Der Planbereich ist im beigefügten Bild des Planausschnitts dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung von Wohnbaugrundstücken nördlich der Bruckstraße in Holzhausen sowie die endgültige Herstellung der Straße geschafften werden.
Der Bebauungsplan wurde bislang gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig ist und somit nicht mehr angewendet werden kann. Zwischenzeitlich regelt der § 215a BauGB die Beendigung von Bebauungsplanverfahren die nach § 13b BauGB begonnen wurden.
In § 215a Abs. 3 BauGB ist geregelt, dass auf Grundlage von § 13b BauGB begonnene Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB abgeschlossen werden können, „wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Abs. 3 auszugleichen wären.“ Es wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt, diese kommt zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Die wesentlichen Gründe hierfür sind die nur kleinräumigen oder geringfügigen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Biotope, Klima und Landschaftsbild und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Auflagen.
Der vorliegenden Bebauungsplan wird in Anwendung des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 01.07.2024 bis einschließlich zum 02.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können hier sowie auf der Internetseite des Planungsbüros mquadrat eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse info@uhingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07161 / 9380-124 zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Uhingen, Kirchstraße 2, 73066 Uhingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Uhingen, den 22.06.2024
Wittlinger
Bürgermeister