Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Seestraße“

Der Gemeinderat der Stadt Uhingen hat am 29.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Seestraße“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich im Westen des Stadtgebietes. Es wird im Süden durch die Stuttgarter Straße (L 1192) und wird im Norden durch die Bahnlinie Stuttgart-Ulm begrenzt.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büro mquadrat in der Fassung vom 29.04.2024 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem hier dargestellten Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke der Planung

Aufgrund der Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen und vor dem Hintergrund, dass die Stadt Uhingen nicht ausreichend Gewerbeflächen zur Verfügung stellen kann, hat sich die Kommune entschieden, für örtlich ansässige Betriebe weitere Gewerbegrundstücke zu erschließen.

Da die Flächen des vorliegenden Planbereichs bereits im Flächennutzungsplan als geplante Gewerbebauflächen enthalten sind und auch hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse eine zeitnahe Schaffung weiterer Gewerbeflächen möglich ist, soll mit dem nun vorliegenden Bebauungsplanverfahren die planungsrechtliche Grundlage für weitere Bauflächen geschaffen werden

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan, den Artenschutz-Untersuchungen, der Geräuschimmissionsprognose und dem geotechnischen Bericht werden vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können hier sowie auf der Internetseite des Planungsbüros mquadrat eingesehen werden.

Stellungnahme abgeben

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse info@uhingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07161 / 9380-124 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Uhingen, Kirchstraße 2, 73066 Uhingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Uhingen, den 22.06.2024

                                                               

Wittlinger

Bürgermeister