Informationen zu Ihrem Grundsteuerbescheid ab dem Jahr 2025
Sie erhalten voraussichtlich in der kommenden Woche Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG), mit welchem die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde.
Die Neuregelung der Grundsteuer wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 das bisherige Bewertungsmodell auf Basis der Grundstückswerte für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich aus einem dreistufigen Verfahren:
1. Im ersten Schritt ermitteln die Finanzämter den Grundsteuerwert. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids durch das Finanzamt.
2. Im zweiten Schritt wird dieser Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.
3. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Grundsteuermessbetrag mit dem von der Kommune beschlossenen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
Hebesätze ab dem 01.01.2025:
· Grundsteuer A: (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 605 %
· Grundsteuer B: (Grundvermögen, bebaute und unbebaute Grundstücke) 245 %
Wann erhalten Sie die Bescheide?
Vom Finanzamt haben Sie bereits die neuen Grundsteuerwertbescheide für Ihr Objekt erhalten. Diese sind Basis der neuen Grundsteuerbescheide der Stadtverwaltung, welche Sie im Laufe der kommenden Woche zugesandt bekommen. Bitte denken Sie daran, ggf. Ihren Dauerauftrag aufgrund des geänderten Grundsteuerbetrages abzuändern. Bestehende Sepa-Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Sollten Sie noch kein Lastschrifterfahren nutzen, können Sie uns jederzeit ein SEPA-Mandat erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage.
Aufkommensneutralität
Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens gegenüber dem Jahr 2024 kommen. Dies wurde bei der Festlegung der neuen Hebesätze in Uhingen berücksichtigt. Allerdings kann es trotzdem zu teilweisen Belastungsverschiebungen bei einzelnen Steuerzahlern kommen.
Ansprechpartner bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid ist das Finanzamt Göppingen, Telefon 07161/9703-0 es bietet auf seiner Internetseite zudem einige Informationen Zur Grundsteuer an: Finanzamt Göppingen
Ansprechpartner seitens der Stadtverwaltung Uhingen bei Fragen bezüglich des Grundsteuerbescheides sind Frau Petz, Leitung Steueramt, Telefon 07161/9380-147; monika.petz@uhingen.de oder Frau Silvester, Telefon 07161/9380-148; erika.silvester@uhingen.de